Was bedeuten die Änderungen für humangenetische Analysen?
Seit dem 1. April 2018 gelten neue Regeln für den Wirtschaftlichkeitsbonus. Haben diese Änderungen auch Auswirkung auf humangenetische Untersuchungen?
Es bleibt wie gehabt:
Molekulargenetische Untersuchungen werden im Kapitel 11 des EBM vergütet. Damit erhöhen sie auch nach den neuen Regelungen Ihren arztspezifischen Fallwert nicht.
Ausnahmen bleiben weiterhin die wenigen molekulargenetischen Analysen des EBM-Kapitels 32:
- Faktor-V-Leiden
- Prothrombin
- MTHFR-Mutation
- Hämochromatose
- CYP2D6 (bei Morbus Gaucher Typ 1-Therapie)
Weitere Informationen zur Laborreform finden Sie hier.