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Kosten, Bezahlung, Praxisbudget?
Wer trägt die Kosten für eine genetische Untersuchung?
Für gesetzlich versicherte Patient:innen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für humangenetische Beratungen und genetische Laboruntersuchungen, sofern diese medizinisch indiziert sind. Notwendig ist hier ein Laborüberweisungsschein Muster 10.
Bei privat versicherten Patient:innen und Einsendungen aus dem Ausland benötigen wir eine Zusage zur Kostenübernahme. Auf Anfrage erstellen wir vorab gerne einen Kostenvoranschlag. Wir empfehlen, diesen bei der Krankenkasse einzureichen, um so schon vor der Untersuchung eine Kostenzusage zu erhalten.
Wir bitten um Ihr Verständnis:
Bei unvollständig ausgefüllten Anforderungsscheinen (z. B. fehlender Arztunterschrift, fehlenden Angaben zum Einsendenden oder zum Patienten/zur Patientin, fehlendem Überweisungsschein) und ungeklärter Kostenübernahme verzögert sich die Bearbeitung, bis uns alle Angaben und Unterlagen vorliegen.
Belasten humangenetische Untersuchungen das Praxisbudget?
Nein. Auch nach der Laborreform von 2018 bleibt der individuelle arztspezifische Fallwert von molekulargenetischen und zytogenetischen Untersuchungen unberührt. Mehr dazu erfahren Sie hier.